Beschuldigt des sexuellen Missbrauchs?

Strafverteidiger Martin Barduhn.

Muss ich meine Unschuld beweisen?

Kaum ein Tatvorwurf ist bereits mit solch stigmatisierenden Folgen verbunden wie der des sexuellen Missbrauchs. Umso verständlicher ist der Wunsch eines Beschuldigten, sich von den Verdacht „reinzuwaschen“ und die eigene Unschuld nachzuweisen. Geht das überhaupt? Falls nicht, was ist zu tun?

Gefahr, unschuldig verurteilt zu werden?

Soll man mit Hilfe eines Sexualstrafrechtsexperten gegen einen haltlosen Verdacht vorgehen? Oder reicht es aus, die Sache bei der Polizei selbst klar zu stellen? In Sexualstrafsachen bietet das Ermittlungsverfahren die Chance, den Verdacht zu entkräften, aber auch fatale Fallstricke für den Beschuldigten. 

Durch Suggestion verfälschte Aussagen

Fehlgeleitete Pädagogen, Eltern, Polizeibeamte – aber auch radikalfeministische Opferhilfevereine mit offenem Bekenntnis zur Parteilichkeit – interpretieren von ihnen als auffällig bewertetes Verhalten als Folge sexuellen Missbrauchs, den sie durch inquisitorisch-suggestive Befragung „zu beweisen“ versuchen.